
Im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung ist die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ein essenzieller und gesetzlich formulierter Auftrag der medizinischen Rehabilitation. Für erwerbsfähige Rehabilitanden mit gesundheitlichen Einschränkungen und beruflichen Problemlagen werden in der Phase I des indikationsübergreifenden Phasenmodells der rehabilitativen Versorgung medizinisch-beruflich orientierte Leistungen
(MBOR) angeboten. Als eine Weiterführung/ Intensivierung für schwer betroffene Patienten mit positiver Erwerbsprognose stehen Leistungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (MbR) in der Phase II zur Verfügung. Obwohl neurologische Erkrankungen an Bedeutung in der rehabilitativen Versorgung gewinnen (u. a. jüngeres Erkrankungsalter, frühzeitige Verlegung aus der Akutklinik) und der Erhalt der Erwerbsfähigkeit essenziell für die selbstbestimmte Teilhabe der Betroffenen ist, ist die Befundlage zur Umsetzung, dem gezieltem Einsatz und Wirksamkeit beruflich orientierter Konzepte in der Neurologie als defizitär zu bezeichnen